BTI DE28/12-1
Description des marchandises
Zugmaschine, sog. Geländefahrzeug, Foto siehe Anlage, - offenes Fahrzeug in Form eines vierradgetriebenen Geländefahrzeuges, - aufgrund der technisches Merkmale zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut, - ohne spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung, somit kein Acker- oder Forstschlepper im Sinne der Unterpositionen 8701 9011 bis 8701 9050. "Zugmaschine (Quad), nicht von den Unterpositionen 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper"