BTI DE3906/12-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Seewasser Zierschnecken mit Gehäuse der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Colubraria Lambis Nassarius Nerita Strombus Tectus Trochus Turbo. Die Schnecken sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Die Art Strombus gigas innerhalb der Gattung Strombus ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Lebende Weichtiere, andere als in den Unterpositionen 0307 11 bis 0307 81 genannt, andere als die Gemeine Wallhornschnecke (Buccinum undatum)".