BTI DE4206/11-2
Description des marchandises
Ware aus Stahldraht; Schlüsselanhänger. Bei der Ware handelt es sich um einen Schlüsselanhänger, bestehend aus einem Schlüsselring (Durchmesser ca. 25 mm) aus Stahldraht (maximale Querschnittsabmessung ca. 1,6 mm), an dem mittels einer Kette und zweier Ösen (Gesamtlänge ca. 30 mm), jeweils aus Stahldraht, ein Anhänger aus Kunststoff oder Kautschuk befestigt ist. Der Anhänger (max. Höhe ca. 50 mm) in Form eines stilisierten Fantasykriegers ist auf der Vorderseite reliefartig gestaltet. Der Schlüsselanhänger ist zusammen mit zwei Kaugummis mit je einem Abziehbild (Tattoo) und einem mit Produktinformationen und Warnhinweisen bedruckten Papierzuschnitt in einer eiförmigen Kunststoffkapsel für den Einzelverkauf aufgemacht. 36 dieser Kapseln, deren beiden Hälften durch eine mit dem Titel der Zeichentrickfilm-Serie und anderen Produkthinweisen farbig bedruckten Banderole aus Kunststofffolie zusammengehalten werden (Abbildung siehe Anlage), sind laut Angaben des Antragstellers in einem Verkaufs-Display verpackt. Drei der gefüllten, für den Einweggebrauch bestimmten Verkaufs-Displays sind einem Umkarton verpackt. Zolltariflich handelt es sich bei der mehrteiligen Ware nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3b) zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Somit sind die einzelnen Bestandteile, Kaugummi, Abziehbild und Schlüsselanhänger, getrennt in den Zolltarif einzureihen. Der Schlüsselanhänger ist als andere Ware aus Stahldraht in die Codenummer 7326 2080 900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Für den Kaugummi und das Abziehbild wird jeweils eine getrennte Zolltarifauskunft erteilt.