BTI DE5576/15-1
Description des marchandises
Bei dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein Papier aus einer Mischung aus ungebleichtem und gebleichtem Sulfatzellstoff (100 GHT Nadelholzzellstoff) mit einem Quadratmetergewicht von etwa 18 g. Das Papier wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und in der Leistungselektronik als sog. Elektrolytpapier verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Kraftpapiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfatzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge" zur Unterposition 4804 3151 der Kombinierten Nomenklatur.