BTI DE5915/15-1
Description des marchandises
Erkennbares Teil für einen Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport, sog. "Plastiksegel zum Windsurfen". Die Windsurfsegel bestehen aus bunt bedrucktem Monofilm (durchsichtige PVC-Folie) in unterschiedlichen Stärken und Gewebeverstärkungen aus textilem Material. Sie sind (je nach Ausführung) mit drei bis sieben durchgehenden Segellatten zur Stabilisierung des Segelprofils ausgestattet und mit Werbeaufschriften versehen. Die Segel bestehen im Wesentlichen aus Kunststoff (charakterbestimmender Stoff aufgrund des Umfanges, somit kein Segel der Position 6306) und stellen ein erkennbar ausschließlich für die Wassersportart Windsurfen bestimmtes Teil dar. Laut Angaben des Antragstellers sind sie jeweils in einer länglichen, rundlichen Spinnstofftasche mit Tragehenkel aufgemacht.