BTI DE6807/12-1
Description des marchandises
Bei den als "Einschlagpapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin sowie nach dem Untersuchungsergebnis um weder gestrichene noch überzogene Papiere aus überwiegend chemischem, hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Es hat einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT sowie ein Quadratmetergewicht von mehr als 40 g und weniger als 80 g. Es wird in rechteckigen Bogen (Format etwa 500 x 375 mm) eingeführt. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, von weniger als 10 GHT, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g" zur Codenummer 4802 5700 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).