BTI DE9164/09-1
Description des marchandises
Angaben: Warenbezeichnung: Tastkasten aus Holz / Montessori-Material / Art. 130963 - Verpackung: Beide Kartons [siehe Feststellungen unter 1.) und 2.)] sind nochmals mit einem Umkarton verpackt. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit der vorgelegten 2 Warenmuster: 1.) Ein quaderförmiger Original-Karton mit einem aufgeklebten Etikett mit dem Aufdruck "203300 - Touch Tablets With Box" enthielt: 10 kleine Holztäfelchen [Abmessungen (L x B): 12,8 cm x 8,6 cm], überzogen mit einer dünnen, grünen Lage Schleifpulver unterschiedlich starker Körnung (jeweils 2 Tafeln weisen identische Körnung auf) - Aufbau (frühere Untersuchung): Schleifstoff-Pulver (Quarz), auf Holztäfelchen geklebt. 2.) Ein quaderförmiger Original-Karton mit einem aufgeklebten Etikett mit u.a. dem Aufdruck "WEHRFRITZ - TASTKASTEN - 130-963" enthielt: 1 schubladenförmigen Holzkasten [Abmessungen (L X B x H): 11,9 cm x 11,6 cm x (7,4 u. 8,6) cm] mit unterschiedlicher Höhe 2er gegenüberliegenden Seiten. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung aus mit Schleifmittel überzogenen Holztäfelchen und Holzkasten hinsichtlich des Umfangs und in Bezug auf die Verwendung werden die mit Schleifmittel überzogenen Holztäfelchen der Position 6805 angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Tastkasten um Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen, der Position 6805 des EZT.