BTI DEBTI10982/17-1
Description des marchandises
Sog. Luftmotor für Dentalhandstücke, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, zylindrischen, mit Abstufungen versehenen, massiven Erzeugnis aus Metall mit einem größten Durchmesser von 20 mm, welches im vorderen Teil mit einem drehbaren geriffelten Einstellring für die gewünschte Drehzahl und den Rechts-/Linkslauf sowie an beiden Enden mit speziellen genormten Kupplungsanschlüssen versehen ist. Zudem sind u. a. die Firmen- sowie die Warenbezeichnung und eine CE-Kennzeichnung aufgedruckt. Sog. Medienleitungen leiten Luft und Wasser durch den Motor hindurch. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Luftmotor (Mikromotor), welcher als Energiequelle Druckluft verwendet, dient dem Antrieb von zahnärztlichen Hand- und Winkelstücken (Präparationsinstrumente). Über die eine Kupplung werden dazu Hand- und Winkelstücke (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf den Motor gesteckt. In diese Hand- und Winkelstücke wiederum werden rotierende Instrumente wie Bohrer, Diamanten, Schleifkörper oder Gummipolierer (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingespannt. Über den zweiten Anschluss wird der Motor mit einem Schlauch verbunden, der wiederum an die Behandlungseinheit (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen wird. Über diesen Schlauch werden der Motor mit Druckluft und die Präparationsstelle (Zahn) mit Kühlwasser versorgt. Die Betätigung des Motors erfolgt durch einen an der Behandlungseinheit angeschlossenen Fußschalter. Die Ware, welche in einer Kunststofftüte und zusätzlich mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststoffschachtel verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst" eingereiht.