BTI DEBTI11297/25-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um eine Tauchermaske. Das Erzeugnis besteht aus einer wasserdichten, flexiblen Einfassung aus Kunststoff, die teilweise die Stirn und vollständig die Nase umschließt. Sie ist mit einem klarsichtigen Sichtfenster versehen und zur Befestigung am Hinterkopf mit einem verstellbaren Halteband aus Kunststoff ausgestattet. Es handelt sich nicht um eine Unterwasserbrille (Schwimmbrille) im Sinne der Position 9004, da die Maske nicht nur die Augen, sondern auch weitere Teile des Gesichts bedeckt. Die Ware stellt sich als ein Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport dar. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport, andere als Windsurfer" eingereiht.