BTI DEBTI1150/26-1
Description des marchandises
Es handelt sich um durchscheinende, etwa 30 x 8 cm große, rechteckige Zuschnitte aus einem Vlies aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern und künstlichen Spinnfasern (Viskose). Die Zuschnitte haben eine glatte und eine raue Seite, sind weder gestrichen oder überzogen noch getränkt, zu etwa 500 Stück in einer bedruckten Papierbanderole aufgemacht und werden zum Reinigen von Brillengläsern verwendet. - Antragstellerangaben - Derartige Waren gehören als "den Taschentüchern, Abschminktüchern und Handtüchern ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.