BTI DEBTI12866/19-1
Description des marchandises
Sog. digitales Vorsatzgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem batteriebetriebenen monokularen Nachtsichtgerät mit Restlichtverstärker auf CCD-Chip-Basis in einem Metallgehäuse (zur äußeren Form, siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät verfügt über einen abnehmbaren Infrarot-Strahler, Bedienelemente sowie Anschlussmöglichkeiten für Powerbank, Videorecorder oder Vergrößerungsokular (alles nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Es handelt sich nicht um ein Fernglas der Position 9005, da die Ware nicht vergrößernd wirkt. Ebenso wird die Ware nicht in die Position 8525 als Fernsehkamera eingereiht, da die Ware als solche keine Filmaufnahmen fertigen kann. Die Ware dient nach Befestigung an einem Zielfernrohr für Waffen (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) der Verbesserung der Sicht bei schlechten Lichtverhältnissen durch Verstärkung des Restlichtes und mithilfe von Infrarot. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8030 genannt, kein elektronischer Halbleiter-Mikrospiegel" eingereiht.