BTI DEBTI1299/24-11
Description des marchandises
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Klammern aus natürlich gewachsenem, bunt gefärbtem Holz mit einer Feder aus unedlem Metall. Die ca. 2,5 x 0,3 x 0,7 cm großen Waren sind zur Verwendung als universelle Befestigungsmöglichkeit bestimmt. Insgesamt 5 Klammern sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-10, DEBTI-1299/24-12 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Holzklammer) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten (zusammengesetzte Waren aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall" eingereiht.