BTI DEBTI1299/24-13
Description des marchandises
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus vollflächig beidseitig farbig mit einem Regenbogenfarbverlauf bedrucktem Papier (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Beschaffenheit stellt sich das Papier nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebende Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogepapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, Musterbeutelklammern, bunten Federn und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-12, DEBTI-1299/24-14 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.