BTI DEBTI1299/24-18
Description des marchandises
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um Watte aus synthetischen Chemiefasern, rechteckig zugeschnitten, mit einer Dicke von ca. 2 cm. Ein Zuschnitt Watte ist zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-17, DEBTI-1299/24-19 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Die Watte soll mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Watte) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als " Watte aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, andere als in der Unterposition (KN) 5601 2210 genannte" eingereiht.