BTI DEBTI13206/23-1
Description des marchandises
Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend deutlich überwiegend aus Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie und keinem Kraftzellstoff (Angaben des Antragstellers) und somit nicht aus überwiegend mechanisch bzw. chemisch-mechanisch aufbereitetem Zellstoff. Das graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von 200 bis 350 g. Es wird in Rollen mit einer Rollenbreite von mehr als 36 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.