BTI DEBTI13255/23-1
Description des marchandises
Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend deutlich überwiegend aus Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie und weniger als 80 GHT aus Kraftzellstoff (Angaben des Antragstellers) und somit nicht aus überwiegend mechanisch bzw. chemisch-mechanisch aufbereitetem Zellstoff. Das matte graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Es wird in Rollen mit einer Rollenbreite von mehr als 36 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.