BTI DEBTI14713/26-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrocknetem Schilfrohr (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Die auf Länge geschnittenen Schilfrohrhalme sind mehrlagig parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden (L 200 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (100 - 200 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.