BTI DEBTI15398/26-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine faltbare Absperrung aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das überwiegend gelbe, gitterartige, aus mehreren Kunststoffstreben mit Reflektoren ausgestattete und mit Schrauben aus unedlem Metall faltbar hergerichtete Erzeugnis verfügt jeweils an den beiden Außenseiten über annähernd dreieckig ausgeformte Standfüße, die zusätzlich mit Sand bzw. Wasser gefüllt werden können (erhöht die Standfestigkeit des Erzeugnisses). Die Ware weist im zusammengeschobenen Zustand die Abmessungen von etwa 25 x 39 x 97 cm (L x B x H) auf und kann bis zu einer Gesamtlänge von etwa 253 cm auseinandergezogen werden. Das Erzeugnis dient als universelle, temporäre Absperrvorrichtung von Gefahrenquellen. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst".