BTI DEBTI15447/23-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um elektronische Zigaretten zum Einmalgebrauch in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem etwa 11,8 x 1,5 cm (LxB) großen Gehäuse mit Mundstück, Verdampfereinheit sowie Akkumulator, welches mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt ist. Das farbig gestaltete Erzeugnis ist mit Warnhinweisen, Piktogrammen, den Gefahrstoffen, dem Markennamen sowie der "Geschmacksrichtung/Sorte" bedruckt. Die E-Zigarette wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht bzw. der Akku leer ist. Die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Ware ist in einer bedruckten Folie verpackt und in einer Schachtel (Single Pack) aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend" eingereiht.