BTI DEBTI18089/21-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, gemahlene Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), ohne weitere Zusätze. Kurkuma wird zum Würzen beim Kochen verwendet. Das Kurkumapulver ist in einer Verpackung mit 1000 g Inhalt (netto) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kurkuma".