BTI DEBTI18160/24-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Gewürzmischung (sog. "Baharat", Artikelnr. FB1-16-171), die in einer runden Pappdose mit Korkdeckel (Nettogewicht 50 g) für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Die Mischung besteht aus getrockneten, gemahlenen Gewürzen (Kreuzkümmel und Koriander der Pos. 0909, schwarzer Pfeffer der Pos. 0904, Kardamom und Muskatnuss der Pos. 0908, Zimt der Pos. 0906, Nelken der Pos. 0907) und anderen Bestandteilen. Danach handelt es sich um eine Mischung von miteinander gemischten Waren der Positionen 0904 bis 0910 im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Auf Grund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze des Kapitels 09 bestimmt. Die zerkleinerten Gewürze des Kapitels 09 verleihen der Mischung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, andere als Curry, gemahlen".