BTI DEBTI19205/24-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um eine Gewürzmischung. Die Mischung besteht aus getrockneten, zerkleinerten Gewürzen (schwarzer Pfeffer der Position 0904 sowie Ingwer und Kurkuma der Position 0910) und weiteren Bestandteilen anderer Positionen. Es handelt sich danach um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die getrockneten und geschnittenen Gewürze bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, kein Curry".