BTI DEBTI19449/26-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich bei dem sog. "SickBag" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Kunststoffbeutel, einem Absorbervlies und einem Erfrischungstuch. Der rechteckige Beutel (flachliegend ca. 24 cm x 25 cm) besteht aus einer an den Rändern verschweißten, weißen Folie aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend). An der Öffnung ist die Folie nach Innen umgeschlagen und zur Bildung eines doppelten Tunnelzugs verschweißt. In den Tunneln befindet sich je eine Kordel aus Spinnstoffen, die zum Verschließen des Beutels dienen. Das Absorbervlies stellt sich als recheckiges (ca. 23,5 cm x 13 cm x 0,2 cm), dreilagiges Flächenerzeugnis dar. Die Außenlagen bestehen aus einem Papiervlies und die Innenlage aus Zollstofffasern mit eingelagerten Absorberpartikeln aus Kunststoff (SAP). Die Lagen sind durch punktuelles Verpressen vollflächig miteinander verfestigt. Das parfümierte Erfrischungstuch besteht aus textilem Vlies und ist in einem bedruckten Tütchen verpackt. Derartige Erzeugnisse dienen z.B. bei Reisekrankheit zur Aufnahme von Erbrochenem in dem Beutel. Durch das eingelegte Absorbervlies wird die sich darin befindliche Flüssigkeit aufgesaugt und gebunden. Das Erfrischungstuch dient zur Reinigung nach dem Erbrechen und wird mit im Beutel entsorgt. Der Charakter der gemeinsam in einem bedruckten Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Kunststoffbeutel als aufnehmendes Erzeugnis bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.