BTI DEBTI1997/25-1
Description des marchandises
Es handelt sich bei dem sog. „Konturzuschnitt aus PUR-Flockenverbundschaum“ um ein spezifisch hergestelltes Teil eines KFZ-Sitzes. Das Erzeugnis besitzt die Maße ca. 40 cm x 7 cm x 1 cm sowie vier halbkreisförmige Aussparungen und eine dachförmig zulaufende Oberseite. Die Ware dient zur Seitenstabilität für die noch aufzuschäumende Sitzfläche (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, keine Sperrscheibe" einzureihen.