BTI DEBTI20978/22-1
Description des marchandises
Sog. Atemschutz-Halbmaske in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Mund und Nase bedeckenden, annähernd dreieckigen Maskenkörper aus Kunststoff, mit eingearbeitetem Ausatemventil, welches die Atemluft aus der Maske heraus leitet, sowie mit einer Maskenbänderung zur Befestigung der Maske am Kopf (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beidseits des zentralen Ausatemventils befinden sich zwei Module zum Anschluss auswechselbarer Filter für Gas und Partikel, die der Ware nicht beiliegen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, daher unvollständig). Die Maske dient zum Schutz vor giftigen Gasen und Staubpartikeln in verschiedenen Bereichen der Industrie (z.B. beim Umgang mit Lacken, Farben, Chemikalien, Grobstäuben) und ist mit einer mehrsprachigen Gebrauchsanleitung („de-minimis-Regel) in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.