BTI DEBTI21736/19-1
Description des marchandises
Bei dem lediglich durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich lt. Angaben der Antragstellerin um ein "rundes, langsam fahrendes, rundes Spielgerät" mit einem Durchmesser von etwa 1700 mm, das sich auf Rollen bewegt. Der äußere Teil der Ware wird durch einen umlaufenden Rundschlauch (Durchmesser ca. 400 mm) gebildet, der als federnder Anprallschutz verwendet wird. Mittig ist das Gefährt mit einer Sitzfläche für eine Person mit Rückenlehne und Kopfstütze ausgestattet. Auf den Armlehnen ist jeweils ein Hebel montiert, den man vor- und rückwärts bewegen kann. Mit diesen Hebeln wird die Fahrtrichtung und die Geschwindigkeit reguliert. Das Fahrzeug wird durch zwei Elektromotore angetrieben (24 Volt und 2 Batterien, 12 V 55 AH), die über ein Münzeinwurfgerät in Betrieb gesetzt werden. Ein integrierter Münzprüfer steuert dabei die Laufzeit der Motore. Die maximale Fahrgeschwindigkeit beträgt 3km/h. Eine Einreihung in die Position 9503 kommt u.a. nicht in Betracht, da Spielfahrzeuge dieser Position gewöhnlich angetrieben werden durch Abstoßen mit dem Fuß auf dem Boden (Roller ohne Tretvorrichtung) oder durch Pedale, Kurbeln oder Hebel, welche die Bewegung über eine Kette oder ein Gestänge auf die Räder übertragen. Nach eigener Recherche wird das o.a. Erzeugnis in der Art eines "Autoscooters" auf dafür eingegrenzten Flächen verwendet (im Innen- und Außenbereich möglich). Der Unterhaltungswert besteht im gegenseitigen Rammen und Abprallen und der sich dadurch ergebenden Rotation. Waren dieser Art werden nachweislich auch in Freizeitparks, auf Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen zur Unterhaltung angeboten. Das Fahrzeug ist daher als "andere als vorher genannte Schaustellerattraktion" einzureihen.