BTI DEBTI22183/26-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um hellgrünes Pulver von getrockneten, gemahlenen und nicht fermentierten Blättern des Teestrauchs (Camellia sinensis), sog. Matcha-Pulver. Das Pulver ist in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr 3 kg".