BTI DEBTI22349/18-3
Description des marchandises
Zusammenstellung, sog. Rahmenset, bestehend aus Rahmen, Vorderradgabel, Sattelstütze, Vorbau und Steuersatz, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteile zusammengesetzte Ware handelt, - Sattelstange (Sattelstütze), laut Antrag: -- in Form eines spezifisch gestalteten, aerodynamisch geformten, länglichen Erzeugnisses aus Kohlenstoff- fasern und Kunstharz, -- am oberen Ende zur Aufnahme einer Klemmschraubvorrichtung (sog. Sattelklemmung nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur stufenlosen Verstellung des Neigungswinkels und des horizontalen Verschiebens des Sattels, besonders gestaltet, -- wird als Verbindungselement zwischen Sattel und Fahrradrahmen in das Sitzrohr des Rahmens gesteckt und fixiert, -- dient zur Sattelbefestigung und zur exakten Einstellung der optimalen Sitzposition, -- mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teil für Fahrräder (Sattelstange), zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".