BTI DEBTI22404/20-1
Description des marchandises
Sog. geschlossenes endotracheales Absaugsystem, Ausführung ohne bzw. mit verschließbarer Spülkammer, jeweils in verschiedenen Größen und Längen, bestehend aus einem Anschlussstück (sog. Ellbogenstück) aus Kunststoff mit einem Anschluss für einen Endotracheal- oder Tracheostomietubus mit separater blauer Verschlusskappe und einem drehbaren Anschluss (Drehkonnektor) für einen Beamtmungsschlauch (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), mit einem Zugang für die Spülflüssigkeit (Spülport), einem weiteren Zugang (sog. Dosieraerosoladapter) jeweils mit fest verbundener Verschlusskappe sowie mit verschließbarer Spülkammer (nur bei entsprechender Ausführung). Durch das Anschlussstück verläuft beweglich ein vorn offener Absaugkatheter mit Skalierung, atraumatischer Spitze und seitlich davon mit zwei Augen, welcher sich steril in einer transparenten Hülle aus Kunststofffolie befindet. Am anderen Ende des Absaugkatheters befindet sich ein Anschlussstück mit einem Stufenkonnektor mit Verschlusskappe, an welchen ein Absaugverbindungsschlauch als Verbindung zur Absauganlage (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen wird. Zudem verfügt dieses Anschlussstück über ein Absaugkontrollventil, ein Sekretsichtglas und ein sog. dreifach-Swivel (siehe Abbildungen in der Anlage). Die Ware, welche zwischen Endotrachealtubus bzw. Trachealkanüle und dem Beatmungsgerät eingesetzt wird, dient im Rahmen der Langzeitbeatmung (Liegedauer 3 Tage) dazu, die Lungen von mehrtägig intubierten Patienten von Sekret zu befreien, den Tubus zu reinigen und dabei das Beatmungssystem und den PEEP (Positive EndExpiratory Pressure) intakt zu halten. Die Ware wird an den Tubus angeschlossen, der innenliegende Katheter eingeführt und über den entsprechenden Zugang bei Bedarf eine Spüllösung zugeführt. Gleichzeitig wird mit Hilfe des Saugkontrollventils Sekret bzw. die eingeführte Spüllösung wieder abgesaugt. Die Ware, welcher ein Sticker mit Tagesangabe zur Erleichterung eines rechtzeitigen Wechsels sowie eine Gebrauchsanweisung beiliegen (De-minimis-Regel), ist steril in einer Kunststoff-/Papiertüte verpackt. Sie wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Beatmungsgerät bestimmt" eingereiht.
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