BTI DEBTI22904/18-1
Description des marchandises
Unterziehpulli und lange Hose, Größe 2, Fotos siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Smartphoneaufsteller aus Pappe in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht; der Smartphoneaufsteller ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - die beiden Kleidungsstücke dienen laut Antrag zusammen mit einem Smartphone und einer entsprechenden Anwendersoftware (beides nicht Gegenstand des Antrags) der 3D-Vermessung des Trägers zur Ermittlung der Kleidergröße, sie verfügen selbst über keine Messfunktion, somit keine Ware des Kapitels 90; aufgrund der Gesamtbeschaffenheit auch keine Ware des Kapitels 84, - als zweiteilige Zusammenstellung; keine Kombination, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. 0,8 mm dicken (leichten), musterbildend bedruckten Gewirken aus laut Antrag 89 % Polyester und 11 % Polyurethan (beides Chemiefasern); mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - Unterziehpulli: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), -- mit einem enganliegenden, hohen Kragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6109), -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit langen, enganliegenden Ärmeln, an den Ärmelenden mit Daumenloch, -- enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 78 cm), -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"