BTI DEBTI23039/17-1
Description des marchandises
Bei den in Rede stehenden und durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um Verlegezubehör in Form von autonivellierbaren Stelzlagern aus laut Angaben des Antragstellers Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Stelzlager sind mit einem runden Standfuß ausgestattet und werden beim Verlegen von Terrassenböden unterhalb der Platten plaziert. Sie weisen einen selbstnivellierenden Kopf auf und sind zusätzlich mit einem höhenverstellbaren Gewinde versehen, so dass unebene Untergründe ausgeglichen werden können. An der Oberseite sind die Stelzlager laut Angaben mit einer Gummibeschichtung versehen, die Tritte abdämpft und ein Verrutschen der Platten verhindern soll. Nach Umfang und im Hinblick auf die Verwendung als "Stelzen" verleiht der Kunststoff den Waren ihren Charakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 genannt" eingereiht.