BTI DEBTI23890/19-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um nicht zur Aussaat bestimmte, getrocknete, von der Frucht befreite Samen von Pflanzen der Art Prunus cerasus (Sauerkirsche) ohne weitere Zusätze. Die Kirschkerne sind als Samen von Obstbäumen anzusprechen und gelten danach zolltarifrechtlich als Samen zur Aussaat im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 12. Eine mögliche, anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen zur Aussaat, andere als in den Codenummern 1209 1000 00 0 bis 1209 9999 10 0 genannt".