BTI DEBTI24028/25-1
Description des marchandises
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein Paar Torwarthandschuhe, - als Fünffingerhandschuh (Größe 7) gearbeitet, - laut wissenschaftlicher Untersuchung: -- mit einer Handinnenseite aus einem zweilagigen, miteinander verklebten Verbunderzeugnis, --- mit einer Außenlage aus einem zelligen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PVC), auf der Unterseite mit einem dünneren, undichten, weißen Spinnstoffgewirke unterlegt (Meterware des Kapitels 39), --- mit einer Innenlage aus einem nicht weitergehend bearbeiteten, dichten Gewirke, das auf der Innenseite mit Zellkunststoff überzogen ist, wobei der Zellkunststoff ca. 4/5 der Gesamtdicke ausmacht; die Gewirke dienen folglich auch hier nur der Verstärkung (ebenfalls eine Meterware des Kapitels 39), -- mit Teilen des Handrückens und der Fingerzwischenräume aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 5903 mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkunststoff, -- mit Teilen des Handrückens sowie den Fingeraußenseiten aus einem zelligen Kunststoff auf der Unterseite mit einem dünneren, undichten, weißen Spinnstoffgewirke unterlegt (Meterware des Kapitels 39) versehen, - mit einem ca. 5 cm breiten, elastischen Bündchen mit Klettverschlussriegel ausgestattet, - keine Einreihung in die Position 9506, da Handschuhe aller Art von Kapitel 95 ausgenommen sind, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe gegenüber dem Spinnstoff den wesentlichen Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „andere Waren aus Kunststoff, Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)“ eingereiht.