BTI DEBTI24620/26-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. Entnahmekanülen. Die Erzeugnisse bestehen aus einer spitz zulaufenden Stahlkanüle und einer speziell geformten Entnahmeeinheit aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Entnahmeeinheit ist jeweils mit einem Luer-Lock-Anschluss mit Verschlusskappe und einem integrierten hydrophoben Bakterienfilter ausgestattet. Die Entnahmekanülen sollen den Gummistopfen einer Verpackung für medizinische Lösungen durchbohren und z. B. in Verbindung mit einer Entnahmespritze (nicht Gegenstand dieser vZTA) der hygienischen und sicheren Mehrfachentnahme dienen. Die Kunststoffe bestimmen im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang den Charakter der Waren. Eine Einreihung in die Position 9018 scheidet aus, da sich die Entnahmekanülen nicht als erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Infusionsgeräte bestimmte Teile darstellen und auch nicht der direkten Behandlung von Patienten dienen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht.