BTI DEBTI25986/26-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich um Sichtschutzmatten bzw. Balkonverkleidungen als Meterware. Die rechteckigen Flechtwaren bestehen aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die in unterschiedlichen Abmessungen (H 90 bis 180 cm x L 250 oder 300 cm) und Farben ("pearl", "stone", "ocean" und "sand") erhältlichen Waren sind zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.