BTI DEBTI27510/23-1
Description des marchandises
Bei dem sog. „Durchlaufbegrenzer M24 (Artikel-Nr. 794650)“ handelt es sich um ein dreiteiliges Erzeugnis (Höhe: etwa 20 mm und max. Durchmesser: etwa 24 mm), bestehend aus einem zylinderförmigen, mit einer sich stufenweise verjüngenden Durchgangsbohrung versehenen Gehäuse aus verchromtem Kupfer, einem spezifisch geformten, kreisrunden Kunststoffeinsatz zum Drosseln der Durchflussmenge und einem Dichtungsring aus Kunststoff oder Kautschuk zum Einlegen in das Gehäuse. Das Gehäuse weist eine Abstufung an der Außenseite auf und es ist im unteren Bereich mit einem Außengewinde sowie im oberen Bereich mit einem Innengewinde ausgestattet. Der Durchlaufbegrenzer wird zwischen einer Armatur und einem Brauseschlauch (Zulaufschlauch für eine Handbrause – beides nicht Gegenstand der vZTA) eingeschraubt und sorgt durch die Verjüngung des Innendurchmessers und die Drossel dafür, dass weniger Wasser fließen kann. Der Durchlaufbegrenzer ist gemeinsam mit zwei weiteren Kunststoffeinsätzen zum unterschiedlichen Drosseln der Durchflussmenge je nach Ausführung auf einer bedruckten Pappunterlage für den Einzelverkauf aufgeblistert. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 8481 der Kombinierten Nomenklatur oder eine andere Position des Kapitels 84 kommt nicht in Betracht, da die Ware keinerlei Verschluss (Drehküken, Kegeln, Klappen, Kugel, Nägel, Schieber, Membranen usw.) zur Regulierung des Zu-, Durch- oder Abflusses von Wasser aufweist und auch sonst keine mechanischen Komponenten besitzt. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird bezüglich der Bedeutung für die Verwendung, des Umfanges und des Werts durch den Durchlaufbegrenzer bestimmt. Bei dem aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Durchlaufbegrenzer ist das unedle Metall (Kupfer) im Hinblick auf den Umfang und Wert charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7419 2000 10 0 bis 7419 8090 91 0 genannte) Waren aus Kupfer" zur Codenummer 7419 8090 99 0 des Zolltarifs.