BTI DEBTI29313/22-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware (LA 36979) um zu Quadern gepresste (etwa 3 cm x 3 cm x 2,0 cm), stark getrocknete, kleine Fischhaut- und Flossenabschnitte mit sehr geringen Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfutter (Einzelfuttermittel für Hunde) bestimmt und abgepackt in einem bunt bedruckten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 75 g. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet, Abfälle von Fischen".