BTI DEBTI30042/20-3
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um Glasperlen (sog. Rocailles) aus violett-transparentem, massivem Glas. Die annähernd runden / zylinderförmigen, abgerundeten Perlen unterschiedlicher Größe (Ø 0,2 cm bzw. 0,4 cm) sind vollständig durchbohrt und weder geschliffen noch mechanisch poliert (ohne Facetten). Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Die Perlen stellen sich nicht als Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel- oder Schmucksteinen dar. Die Glasperlen sind je Größe in einem runden, transparenten Kunststoffdöschen mit Schraubdeckel aufgemacht und gemeinsam mit einer Dose Pailletten, einer Dose Glitterpuder, sowie zwei Dosen Streudekoration (siehe Position 1, 2 und 4 dieser Auskunft) als sog. Basteldeko-Set in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappheader verpackt. Eine gemeinsame Einreihung des Sets als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet" eingereiht.