BTI DEBTI31922/24-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Leaf Burley – Rohtabak entrippt" um entrippte, dunkelbraune Tabakblätter eines "light-air cured" Burleytabaks. Die grob zerkleinerten Tabakblätter sind nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes als nicht rauchbar (unverarbeiteter Tabak) anzusprechen, da der Tabak nicht in Zigarettenform gedreht oder in eine Zigarettenhülse oder Pfeife gefüllt und anschließend mit mehreren Zügen verbrannt werden kann. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, teilweise oder ganz entrippt, "light-air cured" Tabak".