BTI DEBTI33636/18-1
Description des marchandises
Gewebe der Position 5903, sog. Platzmatte, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, somit nicht konfektioniert, - laut Antrag in den Abmessungen (L x B) von ca. 45 cm x 30 cm, - aus Garnen der Position 5604 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid; keine Mikrokügelchen enthaltend) ummantelt (überzogen) wurden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902, ohne eingebettete Mikrokügelchen"