BTI DEBTI33660/18-1
Description des marchandises
Es handelt sich um gegautschte Papiere aus einer Mischung aus Sulfatzellstoff (gewichtsmäßig vorherrschend) und Polyesterfasern mit einem Quadratmetergewicht von 150, 130, 110, 85 oder 65 g. Die Fasermischungen enthalten keinen Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde. Die Papiere sind weder gestrichen noch überzogen, haben einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% und einen Berstdruckindex von mehr als 2,5 kPa x qm/g (somit keine Papiere der Position 4802). Der Anteil an Sulfatzellstoff beträgt jeweils weniger als 80 GHT (somit keine Kraftpapiere der Position 4804). Die Papiere liegen im maßgebenden Zeitpunkt in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm vor. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 50 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger" zur Unterposition 4805 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.