BTI DEBTI34456/24-1
Description des marchandises
Bei der durch die Angaben der Antragstellerin und ein Datenblatt veranschaulichten, als „Blindmodul“ bezeichneten Ware handelt es sich um eine Komponente eines sog. Remote-I/O-Systems. Die ca. 18 x 118 x 106 mm große Ware besteht im Wesentlichen aus einer Frontkappe aus Kunststoff (Polycarbonat) im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und einer Leiterplatte aus Kunststoff ohne Leiterbahnen. Am unteren Ende der Leiterplatte sind Stiftkontakte aufgelötet, die in einem Kunststoffträger aus Nylon fixiert sind. Die Kontakte selbst bestehen aus einer Kupferlegierung und besitzen eine Goldbeschichtung auf der Kontaktfläche. Das Modul besitzt keine elektrische Funktion und dient lediglich dazu die Buchsenleisten der Modulträger und die benachbarten Module vor Verschmutzungen zu schützen und den IP20-Schutz zu gewährleisten. Daher stellt es sich nicht als funktionsnotwendiges Teil i. S. d. Anm. 2 b) zu ABS XVI dar, sondern vielmehr als optionales Zubehör. Eine Einreihung in die Pos. 8538 scheidet aus, da diese kein Zubehör erfasst. Der Charakter der Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch den Kunststoff bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3926 1000 bis 3926 9060 genannt" eingereiht.