BTI DEBTI35907/20-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben handelt es sich um die frischen, auf 4 °C gekühlten Karkassen von Hähnchen (Haushühner der Art Gallus domesticus), ohne Zusatz von weiteren Stoffen. Die Karkassen fallen nach dem Schlachten bei der weiteren Bearbeitung im Lebensmittelherstellungsbetrieb an und sind für die menschliche Ernährung geeignet. In der Zerlegung werden dabei zunächst die Flügel abgetrennt. Dann wird die Brustkappe abgetrennt, sodass Vorderrücken und Hinterhälfte (zwei Schenkel die über den Rücken verbunden sind) noch zusammenhängen. Im Anschluss wird der Vorderrücken von der Hinterhälfte getrennt. Die Brustkarkassen mit anhaftendem Fleisch (wie gewachsen) verbleiben als Schlachtnebenerzeugnisse. Sie werden zur weiteren Verwendung bzw. Weiterverarbeitung als Lebensmittel oder Tierfutter lose in Kübeln oder in neutralen Kartonverpackungen vertrieben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch oder gekühlt, von Hühnern, andere als Lebern".