BTI DEBTI38994/24-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware "Lime Leaves" um ganze, getrocknete Kaffir-Limettenblätter der Art Citrus hystrix ohne weitere Zusätze. Die sogenannten Kaffir-Limettenblätter werden nach den Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zum Würzen von Speisen und nicht als genießbares "Gemüse" oder zur Gewinnung von ätherischen Ölen verwendet. Die Kaffir-Limettenblätter sind in einem bedruckten Kunststoffbeutel (Inhalt 3 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "anderes als in den Positionen 0904 bis 0909 und in den Unterpositionen (KN) 0910 1100 bis 0910 9950 genanntes Gewürz, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".