BTI DEBTI3937/26-1
Description des marchandises
Sitzkissen, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware bestehend aus einem Polster und einem Kissenbezug, in einem Polybeutel und einem Pappkarton verpackt, - Polster: -- quaderförmig, mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 45 cm x 40,7 cm x 6,2 cm, -- aus einem Block aus Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan-Schaum), - Kissenbezug: -- quaderförmig, den Abmessungen des o. g. Kissens entsprechend gearbeitet, -- aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus geprägtem Kunststoff (kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben aus laut Antrag Polyester, -- auf der Unterseite mit zwei über Eck aufgenähten, ca. 12 cm x 8 cm großen Klettflächen aus Samtgeweben mit (Haken-)Flor aus Spinnstoffen; an einer Schmalseite mit einem über die gesamte Breite reichenden Reißverschluss, -- kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Verwendungszweck weder als Bettwäsche der Position 6302 noch als Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - ohne spezifischen Aufbau, somit nicht erkennbar für Rollstühle bestimmt (keine Ware der Position 8714) - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Sitzkissen in Innenräumen als auch im Freien sind sowohl das Polster als auch der Kissenbezug gleichbedeutend; somit kann keinem der beiden Bestandteile eine charakterverleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die zusammengesetzte Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6307 bzw. 9404) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Den Bettausstattungen ähnliche Ware (Polster), aus Zellkunststoff"