BTI DEBTI39974/20-1
Description des marchandises
Zusammenstellung, sog Federgabeln für E-Bikes, bestehend aus einer Federgabel und einer Steckachse, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - getrennte Einreihung der beiden Bestandteile, da es sich weder um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, noch um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammen- gesetzte Ware handelt, - Federgabeln, in der Bauweise von Teleskopgabeln gefertigt: - - mit "tapered" Gabelschaftrohren aus Stahl (STKM) bzw. Aluminim (AC4C), - - mit lackierten Gabelköpfen aus Aluminium (AC4C), - - mit Standrohren (Gabelbeinen) aus Stahl, - - mit mittels einer Brücke verbundenen, lackierten, mit einer Bremsaufnahme versehenen Tauchrohrelementen aus einer Aluminiumlegierung bzw. Magnesium, - dienen als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades sowie der Bremse und sind am oberen Ende mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerkopfrohr des Fahrradrahmens gelagert, - mit Versand aus der VR China, - zur Verwendung bei der Montage von Fahrrädern mit Hilfsmotor (TARIC-Zusatzcode 8835; Art. 14 d) VO (EG) Nr. 88/97), - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern und Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln (Federgabeln), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere als in den TARIC-Codierungen 8714 9130 25 und 8714 9130 29 genannte. "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".