BTI DEBTI40678/19-1
Description des marchandises
Bei dem durch einen Musterabschnitt veranschaulichten sog. Filterfolie handelt es sich um eine transparente Verbundfolie aus - laut Angaben der Antragstellerin und wissenschaftlicher Untersuchung - Polypropylen (Außenlagen) und PET (mittlere Lage), beides Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in Rollenform mit einer Breite von 100 bis 150 cm in unterschiedlichen Längen vorliegende Ware ist am gesäumten Rand sowohl mit biegsamen Stäben aus Kunststoff als auch mit Ösen aus unedlem Metall versehen (somit weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Das Erzeugnis wird lt. Antragsangaben als schattenspendender Sonnenschutz verwendet und dient dabei der Selektion schädlicher Sonnenstrahlen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9092 30 genannt, aus Folien hergestellt" eingereiht.