BTI DEBTI42775/19-5
Description des marchandises
Bei der als "Modellautos" bezeichneten Ware handelt es sich um drei verschiedene Modelle von Luft- bzw. Raumfahrzeugen in Form - eines Polizei-Hubschraubers (Art. 0807; Größe ca. 80 x 27 x 30 mm -LxBxH-), - eines Rettungs-Hubschraubers (Art. 0856; Größe ca. 82 x 27 x 30 mm -LxBxH-) und - eines Space-Shuttles (Art. 0817; Größe ca. 70 x 48 x 37 mm -LxB-H-). Die Modelle bestehen sowohl aus unedlem Metall (lt. Antragsangaben Zinkdruckguss) als auch aus Kunststoffen. Die Waren dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern und sind jeweils auf einer bunt bedruckten Pappkarte mit durchsichtiger Blisterhaube aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein charakterbestimmender Stoff ist für die zusammengesetzten Waren nicht feststellbar. Die Einreihung erfolgt daher in die zuletzt genannte der gleichermaßem in Betracht kommenden Unterpositionen (9503 0085 und 9503 0095). Derartige Erzegnisse werden zolltarifrechtlich als "Modelle zur Unterhaltung, nicht von den TARIC-Codes 9503 0010 00 bis 9503 0087 00 erfasst, aus Kunststoff, keine maßstabgetreuen Modellseilbahnen zum Bedrucken" eingereiht. Jedes Modell ist in dreifacher Ausfertigung gemeinsam mit weiteren Fahrzeugmodellen und Spielzeug-Verkehrsschildern in einem bunt bedruckten Verkaufsdisplay aus Pappe verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Spielzeugzusammenstellung oder Warenzusammenstellung kommt mangels einer Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an Endverwender nicht in Betracht. Die Modelle sind daher getrennt einzureihen (siehe auch Positionen 1 bis 4 und 6 bis 8 zu dieser vZTA).