BTI DEBTI45923/25-1
Description des marchandises
Es handelt sich bei dem sog. „Kaltumformteil“ (alleiniger Gegenstand der vZTA-Entscheidung) um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus kaltgewalztem Stabstahl. Die annähernd konisch geformte Ware besitzt einen äußeren Durchmesser von ca. 7 mm, einen inneren Durchmesser von ca. 2 mm und eine Höhe von ca. 4 mm. Je nach Ausführung unterscheidet sich das Erzeugnis etwas in seinen Abmessungen. Die Ware stellt sich als Gehäuse für einen Airbagzünder dar und dient als Kontaktelement zum Herstellen einer elektrischen Verbindung beim Kurzschließen von sog. Zündpillen. Derartige Zünder werden als Teile von Anzündeeinheiten in Airbag-Gasgeneratoren von Kraftfahrzeugen verbaut. Das Erzeugnis ist als erkennbares „Teil, für andere Anzünder“ einzureihen.