BTI DEBTI47988/22-1
Description des marchandises
Bei der sog. elektrisch-akustischen Gitarre mit Cutaway handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Saiteninstrument und einem Stimmgerät. Die Gitarre mit einer Gesamtlänge von 88,6 cm und einer Mensur von 58,0 cm besteht aus verschiedenen Holzarten (u.a. Fichte) und ist mit sechs Saiten bespannt. Die Ware ist mit einem eingebautem Tonabnehmer mit Bedienfeld, in welchem sich auch das Stimmgerät befindet, sowie einen Batteriehalter und eine Ausgangsbuchse ausgestattet. Die Gitarre ist charakterbestimmend hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und den Umfang. Gespielt werden kann die Gitarre akustisch, mit Tonabnehmer oder unter Einbezug eines Verstärkers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Die in einer gepolsterten Tasche für entsprechende Musikinstrumente (sog. Gigbag) verpackte Ware ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarren" einzureihen.